Bei der Familienpflegezeit hat sich einiges geändert

Das Gesetz zur Familienpflegezeit ist in Deutschland 2012 in Kraft getreten und soll Menschen helfen, ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Seit dem 01.01.2015 sind verschiedene Änderungen in Kraft getreten, die es den Pflegenden leichter machen sollen, Berufstätigkeit und Pflege zu vereinbaren. Dazu zählen verschiedene Maßnahmen wie Freistellungen, auch sehr kurzfristig, Reduzieren der Arbeitszeit oder auch der Anspruch auf zinslose Darlehen, um einen Verdienstausfall kompensieren zu können.

Eine Änderung betrifft beispielsweise die Möglichkeit, bei einem Pflegefall in der Familie, der plötzlich auftritt, zehn Tage von der Arbeit aussetzen zu können. In der ursprünglichen Form wurden diese zehn Tage nicht bezahlt, die neue Regelung sieht einen Lohnersatz vor, der bis zu 90 Prozent vom Nettogehalt betragen kann. Außerdem ist eine Freistellung von sechs oder sogar bis zu 24 Monaten möglich. Bei einer Dauer von sechs Monaten können sich Arbeitnehmer ganz freistellen lassen, im letzten Fall müssen sie für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Arbeit erscheinen.

Genaue Informationen zur Familienpflegezeit findet man beispielsweise auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter: http://www.wege-zur-pflege.de

Auch wenn das Gesetz eine Verbesserung darstellen soll, gibt es auch Kritikpunkte: Erstens gilt es nur für Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mindestens 25 Mitarbeitern tätig sind. Für Beschäftigte in kleineren Betrieben ist es also nach wie vor schwierig, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Zweitens wird das Problem der Finanzierung gesehen, da in der Theorie eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche über zwei Jahre möglich ist; trotz der Möglichkeit eines zinslosen Darlehens drohen dabei aber Verdienstausfälle.

Um dauerhaft mehr Zeit für Angehörige haben zu können, kann man auch, abgesehen von der gesetzlichen Familienpflegezeit, individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber treffen. Je nach Unternehmen gibt es beispielsweise eine unterschiedliche Handhabung von Heimarbeit und es kann Mitarbeiten mit pflegebedürftigen Angehörigen ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten.

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